Informationen zur Entsorgung von Batterien und Elektro-/Elektronikgeräten
Hinweise zur getrennten Sammlung, Rückgabe und umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Informationen zur Entsorgung von Batterien
Im Lieferumfang einiger Geräte befinden sich Batterien oder Akkus, die für den Betrieb dieser Geräte erforderlich sind. Diese können auch fest im Gerät eingebaut sein.
Altbatterien und Altakkumulatoren dürfen nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Unentgeltliche Rückgabe von Altbatterien
Altbatterien können bei geeigneten Sammel- und Rücknahmestellen unentgeltlich abgegeben werden. Für Batterien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, stellen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geeignete Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung.
Bedeutung der Batteriesymbole
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden müssen.
Durchgestrichene Mülltonne
Produkte mit diesem Zeichen sind einer getrennten Sammlung zuzuführen. Zusätzliche chemische Zeichen können auf enthaltene Schwermetalle hinweisen.
Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altbatterien und Altakkumulatoren sowie Lampen, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen, soweit dies zerstörungsfrei möglich ist und keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.
Getrennte Sammlung
Auch Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Soweit für uns gesetzliche Rücknahmepflichten nach dem ElektroG bestehen, erfolgt die Rücknahme entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes kann ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich zurückgenommen werden.
Für Altgeräte mit keiner äußeren Abmessung von mehr als 25 cm gelten besondere gesetzliche Rücknahmeregeln. Soweit diese für uns anwendbar sind, erfolgt die Rücknahme entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Altgeräte aus privaten Haushalten können außerdem bei den Sammel- und Rücknahmestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie weiteren nach dem ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgegeben werden.
Altgerät oder Batterie zurückgeben?
Schreiben Sie uns mit Angabe des Gerätetyps bzw. der Batterieart. Wir informieren Sie über den weiteren Ablauf.
Datenschutz auf Altgeräten
Auf Smartphones, Tablets, Computern, Smartwatches und anderen Elektrogeräten können personenbezogene Daten gespeichert sein.
Bitte sichern Sie benötigte Daten und löschen Sie vor der Abgabe eines Altgeräts Ihre persönlichen Daten, Konten, Zugangsdaten und Gerätesperren, soweit dies möglich ist. Für die Löschung personenbezogener Daten auf dem Altgerät ist grundsätzlich der jeweilige Endnutzer verantwortlich.
NEVIXA / Ultraphones GmbH
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